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Orthopädische Schuhe DGUV 112-191
Die DGUV 112-191, ehemals BGR 191, ist eine Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie legt fest, welche Anforderungen an Sicherheitsschuhe für die Verwendung von orthopädischen Einlagen gestellt werden.
Vorteile von Sicherheitsschuhen nach DGUV 112-191:
- Optimaler Schutz: Die Schuhe erfüllen die Anforderungen der DGUV Regel 112-191 und bieten somit Schutz vor Fußverletzungen am Arbeitsplatz.
- Komfort: Die Schuhe sind mit orthopädischen Einlagen kombinierbar und bieten so eine optimale Unterstützung und Entlastung des Fußes.
- Verbesserte Leistungsfähigkeit: Gesunde Füße und eine komfortable Fußbekleidung fördern die Leistungsfähigkeit und reduzieren Ermüdungserscheinungen.
- Prävention von Fußproblemen: Die richtige Unterstützung kann Fußproblemen wie Fußschmerzen, Plattfüßen oder Fersensporn vorbeugen.
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