Gefährdungsbeurteilung
Beim Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen die
Gefahren und Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und Rettungsmaßnahmen nach einem Absturz vorzubereiten.
Ergibt eine Gefährdungsermittlung, dass technische Schutzmaßnahmen oder andere kollektiv wirkende Maßnahmen nicht möglich oder nicht zweckmäßig sind, bleibt nur
der Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.