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Orthopädische Schuhe DGUV 112-191
Orthopädische Sicherheitsschuhe für individuell angepassten Fußschutz
Orthopädische Sicherheitsschuhe verbinden die erforderlichen Schutzfunktionen betrieblicher Sicherheitsschuhe mit einer medizinisch oder ergonomisch notwendigen Anpassung. Sie kommen zum Einsatz, wenn serienmäßiger Fußschutz aufgrund von Fußfehlstellungen, Druckbeschwerden, unterschiedlichen Beinlängen oder anderen orthopädischen Anforderungen nicht uneingeschränkt getragen werden kann.
Für Unternehmen aus Industrie, Baugewerbe, Handwerk, Lager und Logistik, Fertigung oder technischer Instandhaltung ist dabei entscheidend, dass die individuelle Anpassung die geprüften Schutzeigenschaften des Schuhs nicht beeinträchtigt. Die DGUV 112-191 behandelt die Auswahl und Benutzung von Fuß- und Knieschutz und berücksichtigt dabei auch die Versorgung mit orthopädischem Fußschutz. Die aktuelle Ausgabe der DGUV-Regel 112-191 wurde im Dezember 2025 veröffentlicht.
Was bedeutet DGUV 112-191 bei Sicherheitsschuhen?
Die Bezeichnung DGUV 112-191 steht für die DGUV-Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“. Sie unterstützt Unternehmen bei der Auswahl, Bereitstellung und Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung für die Füße. Die Regel ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung, sondern konkretisiert Anforderungen und bietet eine fachliche Orientierung für den betrieblichen Einsatz.
Sicherheitsschuhe DGUV 112-191 sind daher keine eigenständige Schutzklasse. Gemeint sind üblicherweise Sicherheitsschuhe, für die der Hersteller geeignete und geprüfte Möglichkeiten zur orthopädischen Anpassung bereitstellt. Dazu können bestimmte Einlagenrohlinge, definierte Zurichtungen oder komplette Versorgungssysteme gehören.
Benötigen Beschäftigte individuelle Einlagen, obwohl am Arbeitsplatz eine Zehenschutzkappe oder ein Durchtrittschutz vorgeschrieben ist? Können vorhandene Sicherheitsschuhe ohne Weiteres verändert werden? Gerade hier ist eine systemkonforme Versorgung erforderlich, damit die Schutzwirkung und die normgerechte Ausführung erhalten bleiben.
Einlagen in Sicherheitsschuhen nicht beliebig austauschen
Einlagen Sicherheitsschuhe müssen auf das jeweilige Schuhmodell und das vom Hersteller vorgesehene Versorgungssystem abgestimmt sein. Eine serienmäßige Einlegesohle sollte nicht ohne Prüfung durch eine beliebige orthopädische Einlage ersetzt werden. Veränderungen an Aufbau, Materialstärke oder elektrischen Eigenschaften können unter anderem die Zehenfreigängigkeit, den Fersensitz, die Antistatik, die ESD-Eigenschaften oder weitere geprüfte Schutzmerkmale beeinflussen.
Die DGUV bestätigt, dass orthopädische Einlagen in Fußschutz getragen werden dürfen, sofern eine geeignete und regelkonforme Versorgung verwendet wird. Die Anpassung muss innerhalb des für das jeweilige Schuhmodell vorgesehenen Systems erfolgen.
- Schuhmodell: für eine definierte orthopädische Versorgung vorgesehen
- Einlage: zugelassener Einlagenrohling oder Bestandteil eines geprüften Versorgungssystems
- Anpassung: fachgerechte Bearbeitung durch einen qualifizierten orthopädischen Fachbetrieb
- Schutzeigenschaften: Erhalt von Zehenschutz, Durchtrittschutz und weiteren Modellmerkmalen
- Kennzeichnung: eindeutige Zuordnung von Schuh, Einlage und durchgeführter Veränderung
- Dokumentation: nachvollziehbare Angaben zur individuellen Versorgung
Sicherheitsschuhe mit Einlagen als abgestimmtes System
Sicherheitsschuhe mit Einlagen sind als zusammengehöriges System zu betrachten. Der Sicherheitsschuh bildet zusammen mit der vorgesehenen orthopädischen Einlage die geprüfte Versorgung. Entscheidend ist daher nicht allein, ob eine Einlage mechanisch in den Schuh passt, sondern ob genau diese Kombination für das jeweilige Modell vorgesehen ist.
Die DGUV-Datenbank für orthopädischen Fußschutz führt Hersteller und Systeme auf, bei denen industriell gefertigte Schuhe mit individueller orthopädischer Einlagenversorgung oder orthopädischer Zurichtung kombiniert werden können. Diese Form der Versorgung wird dort als Stufe I beschrieben.
Werden ungeeignete Einlagen eingesetzt, kann sich das Innenvolumen des Schuhs verändern. Dadurch können die Zehen zu nah an die Schutzkappe gelangen oder der Fuß kann im Fersenbereich nicht mehr sicher geführt werden. Auch leitfähige oder antistatische Eigenschaften können durch nicht abgestimmte Materialien beeinflusst werden.
Zertifizierte orthopädische Sicherheitsschuhe richtig einordnen
Der Suchbegriff zertifizierte orthopädische Sicherheitsschuhe beschreibt in der Praxis Schuhe und Versorgungslösungen, deren orthopädische Anpassungsmöglichkeiten im Rahmen eines vorgesehenen Prüf- und Herstellungsverfahrens berücksichtigt wurden. Die DGUV-Regel selbst ist jedoch kein Produktzertifikat und vergibt keine eigene Schutzklasse für orthopädische Sicherheitsschuhe.
Maßgeblich bleiben die geltenden Anforderungen an Sicherheitsschuhe, insbesondere die jeweilige Kennzeichnung und die vom Hersteller freigegebenen Anpassungsmöglichkeiten. Auf dem Markt befinden sich derzeit Modelle, die nach DIN EN ISO 20345:2012 beziehungsweise nach der überarbeiteten DIN EN ISO 20345:2022 geprüft wurden.
Bei der Beschaffung sollten Unternehmen daher prüfen, welche Schutzklasse benötigt wird und ob das konkrete Modell für die vorgesehene Einlage oder Zurichtung freigegeben ist. Aussagen wie „geeignet für Einlagen“ reichen ohne eindeutige System- oder Herstellerangaben nicht aus.
Orthopädische Arbeitsschuhe und Sicherheitsschuhe unterscheiden
Orthopädische Arbeitsschuhe ist ein übergeordneter Begriff, der sowohl Sicherheitsschuhe als auch Berufsschuhe umfassen kann. Beide Schuharten erfüllen unterschiedliche normative Anforderungen. Sicherheitsschuhe besitzen eine Zehenschutzkappe, während Berufsschuhe nicht zwingend mit einer solchen Kappe ausgestattet sein müssen.
Orthopädische Berufsschuhe können für Tätigkeiten geeignet sein, bei denen funktionale Eigenschaften wie Rutschhemmung, Energieaufnahme im Fersenbereich oder antistatische Merkmale benötigt werden, aber keine Gefährdung durch herabfallende oder rollende Gegenstände besteht. Die DGUV beschreibt Berufsschuhe als Schuhe mit mindestens einem schützenden Bestandteil, die jedoch keine Zehenkappe besitzen müssen.
Besteht am Arbeitsplatz eine mechanische Zehengefährdung, dürfen Berufsschuhe nicht anstelle der erforderlichen Sicherheitsschuhe verwendet werden. Die Auswahl muss sich an der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung orientieren.
DGUV Sicherheitsschuhe in unterschiedlichen Schutzklassen
DGUV Sicherheitsschuhe mit orthopädischer Anpassungsmöglichkeit sind in unterschiedlichen Bauformen und Schutzklassen erhältlich. Dazu gehören unter anderem Sicherheitshalbschuhe, Sicherheitshochschuhe, Sicherheitsstiefel und Sicherheitssandalen. Welche Ausführung benötigt wird, hängt von den betrieblichen Risiken ab.
Je nach Modell können folgende Eigenschaften relevant sein:
- Zehenschutzkappe: Schutz vor Stoß- und Druckbelastungen
- Durchtritthemmung: Schutz gegen das Eindringen spitzer Gegenstände durch die Laufsohle
- Wasserbeständigkeit: für Arbeitsbereiche mit Feuchtigkeit oder wechselnder Witterung
- Rutschhemmung: abgestimmt auf betriebliche Bodenverhältnisse
- Antistatik oder ESD: für Bereiche mit elektrischen oder elektrostatischen Anforderungen
- Erhöhter Schaft: zusätzliche Führung und Stabilisierung des Knöchelbereichs
Die revidierte DIN EN ISO 20345:2022 unterscheidet bei Sicherheitsschuhen unter anderem genauer zwischen verschiedenen Arten der Durchtritthemmung. Deshalb sollten Unternehmen bei der Auswahl neben der Schutzklassenbezeichnung auch die vollständige Kennzeichnung des jeweiligen Modells berücksichtigen.
Orthopädische Schuheinlagen für die Arbeit
Orthopädische Schuheinlagen Arbeit werden individuell auf Beschwerden, Fußform und Belastung abgestimmt. Sie können beispielsweise zur Druckverteilung, Unterstützung des Fußgewölbes, Stabilisierung des Rückfußes oder zum Ausgleich bestimmter Fehlstellungen eingesetzt werden. Die medizinische Funktion muss dabei mit den technischen Anforderungen des Sicherheitsschuhs vereinbar sein.
Für die praktische Versorgung arbeiten je nach Fall behandelnde Fachkräfte, Orthopädieschuhtechnik, Schuhhersteller, Arbeitgeber und betriebliche Arbeitsschutzverantwortliche zusammen. Der orthopädische Fachbetrieb fertigt die Einlage innerhalb der Vorgaben des jeweiligen Versorgungssystems an und dokumentiert die ausgeführte Anpassung.
Verursachen serienmäßige Sicherheitsschuhe wiederkehrende Druckstellen oder Schmerzen? Werden vorhandene Einlagen derzeit nur provisorisch in den Arbeitsschuh eingelegt? Solche Hinweise sollten fachlich geprüft werden, da eine ungeeignete Kombination sowohl den Tragekomfort als auch die Schutzfunktion beeinträchtigen kann.
Orthopädische Zurichtungen an Sicherheitsschuhen
Neben Einlagen können orthopädische Zurichtungen erforderlich sein. Dazu gehören je nach Versorgungssystem beispielsweise Anpassungen an der Laufsohle, Abrollhilfen, Absatzausgleiche oder andere konstruktive Veränderungen. Solche Arbeiten dürfen nur innerhalb der vom Hersteller und vom jeweiligen Prüfverfahren vorgegebenen Möglichkeiten durchgeführt werden.
Eine nachträgliche Veränderung durch nicht autorisierte Stellen kann die ursprüngliche Konformität und die geprüften Eigenschaften des Schuhs beeinträchtigen. Dies betrifft nicht nur die Laufsohle, sondern möglicherweise auch Standfestigkeit, Rutschhemmung, Energieaufnahme und die Position des Fußes innerhalb der Schutzkappe.
Passform und Schutzfunktion gemeinsam berücksichtigen
Auch bei einer orthopädischen Versorgung muss der Sicherheitsschuh ausreichend Platz, sicheren Fersenhalt und eine passende Weite bieten. Eine Einlage kann einen grundsätzlich unpassenden Schuh nicht vollständig korrigieren. Zu kleine Modelle reduzieren die Bewegungsfreiheit der Zehen, während zu weite Schuhe zu Reibung und instabilem Halt führen können.
Bei der Anprobe sollten die vorgesehene Einlage, die üblichen Arbeitssocken und die typischen Bewegungsabläufe berücksichtigt werden. Besonders relevant sind Gehen, Knien, Treppensteigen, längeres Stehen und das Arbeiten auf geneigten oder unebenen Flächen.
Beschaffung orthopädischer Sicherheitsschuhe im Unternehmen
Die Auswahl orthopädischer Sicherheitsschuhe sollte auf einem klar definierten betrieblichen Ablauf basieren. Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung, aus der Schutzklasse und erforderliche Zusatzeigenschaften hervorgehen. Anschließend wird geprüft, welches Schuhmodell eine geeignete orthopädische Versorgung ermöglicht.
Für eine nachvollziehbare Beschaffung sollten Unternehmen insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
- Gefährdungsbeurteilung: erforderliche Schutzklasse und Zusatzanforderungen bestimmen
- Orthopädischer Bedarf: medizinische oder funktionale Anforderungen dokumentieren
- Freigegebenes System: kompatible Kombination aus Schuhmodell, Einlage und möglicher Zurichtung auswählen
- Fachgerechte Fertigung: Versorgung durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchführen lassen
- Anprobe: Sitz, Zehenfreiheit, Fersenhalt und Beweglichkeit kontrollieren
- Wiederholungsversorgung: Modellbezeichnung und Versorgungsdaten für spätere Beschaffungen festhalten
Orthopädische Sicherheitsschuhe bedarfsgerecht auswählen
Sicherheitsschuhe DGUV 112-191 unterstützen eine individuelle Fußversorgung, ohne die erforderlichen Schutzfunktionen außer Acht zu lassen. Voraussetzung ist eine vorgesehene und fachgerecht ausgeführte Kombination aus Sicherheitsschuh, Einlage und gegebenenfalls orthopädischer Zurichtung.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass weder beliebige Einlagen noch eigenständige Veränderungen an Sicherheitsschuhen vorgenommen werden sollten. Entscheidend sind die Gefährdungsbeurteilung, die Herstellerfreigabe, das passende Versorgungssystem und die fachliche Umsetzung.
Orthopädische Sicherheitsschuhe verbinden individuell angepassten Tragekomfort mit normgerechtem Fußschutz und ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausstattung von Beschäftigten mit besonderen orthopädischen Anforderungen.