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DUGV Schuhe
DGUV Sicherheitsschuhe für orthopädisch angepassten Fußschutz
DGUV Sicherheitsschuhe sind Sicherheitsschuhe, die sich innerhalb eines dafür vorgesehenen und geprüften Versorgungssystems orthopädisch anpassen lassen. Sie kommen zum Einsatz, wenn Beschäftigte aufgrund individueller Fußformen, Fehlstellungen, Druckbeschwerden oder medizinisch erforderlicher Einlagen keine unveränderten Standardschuhe tragen können.
Die maßgebliche Orientierung bietet die DGUV 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“. Sie unterstützt Unternehmen bei der Auswahl, Bereitstellung und Verwendung geeigneten Fußschutzes. Die im Dezember 2025 veröffentlichte Neufassung berücksichtigt neben allgemeinen Auswahlkriterien auch den Umgang mit orthopädisch verändertem Fußschutz.
DGUV 112-191 Sicherheitsschuhe sind keine eigenständige Schutzklasse. Die Bezeichnung wird im Handel üblicherweise für Modelle verwendet, bei denen eine definierte orthopädische Einlagenversorgung oder Zurichtung vorgesehen ist. Die jeweils erforderliche Sicherheitsklasse und die konkreten Zusatzanforderungen ergeben sich weiterhin aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Was regelt die DGUV 112-191?
Die DGUV 112-191 beschreibt Grundsätze für die Auswahl und Benutzung von Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen sowie von Knieschutz. Sie hilft Unternehmen dabei, Fußschutz passend zu den vorhandenen Gefährdungen, den Arbeitsplatzbedingungen und den individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten auszuwählen.
Die Regel ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die geltenden Produktnormen. Sie bildet vielmehr eine praxisbezogene Grundlage für den betrieblichen Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung. Die Schutzklasse eines Sicherheitsschuhs richtet sich nach DIN EN ISO 20345; bei Berufsschuhen ist DIN EN ISO 20347 relevant.
Benötigt ein Mitarbeiter orthopädische Einlagen, obwohl am Arbeitsplatz Zehenschutz und Durchtritthemmung vorgeschrieben sind? Soll ein serienmäßiger Schuh nachträglich an unterschiedliche Beinlängen oder eine besondere Abrollbewegung angepasst werden? In diesen Fällen darf die Veränderung nicht unabhängig vom vorgesehenen Schuhsystem erfolgen.
Orthopädische Sicherheitsschuhe DGUV fachgerecht versorgen
Orthopädische Sicherheitsschuhe DGUV verbinden die arbeitsplatzbezogenen Schutzmerkmale eines Sicherheitsschuhs mit einer individuell angepassten Versorgung. Je nach Bedarf können orthopädische Einlagen, Schuhzurichtungen oder vollständig individuell gefertigte Modelle erforderlich sein.
Die DGUV unterscheidet bei orthopädischem Fußschutz verschiedene Versorgungsformen. Zur sogenannten Stufe I gehören industriell gefertigte Schuhe mit individueller orthopädischer Einlagenversorgung und/oder orthopädischer Zurichtung. Die DGUV stellt eine Datenbank mit bekannten Herstellern und Versorgungssystemen bereit.
- Orthopädische Einlagenversorgung: Anpassung eines vorgesehenen Einlagenrohlings an den individuellen Fuß
- Orthopädische Zurichtung: definierte Veränderung am Schuh oder Sohlenaufbau
- Individuell gefertigter Fußschutz: Maßanfertigung bei komplexen orthopädischen Anforderungen
- Systemzuordnung: eindeutige Kombination aus Schuhmodell, Einlage und Bearbeitungsverfahren
- Fachgerechte Umsetzung: Bearbeitung durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb
- Dokumentation: nachvollziehbare Kennzeichnung der ausgeführten Versorgung
Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen
Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen müssen als abgestimmtes Gesamtsystem betrachtet werden. Eine Einlage darf nicht allein deshalb verwendet werden, weil sie hinsichtlich Länge und Breite in den Schuh passt. Material, Höhe, Form und elektrische Eigenschaften können die geprüfte Schutzwirkung des Sicherheitsschuhs beeinflussen.
Durch eine zu hohe oder ungeeignete Einlage kann sich beispielsweise der Abstand zwischen den Zehen und der Zehenschutzkappe verringern. Außerdem können Fersenhalt, Antistatik, ESD-Eigenschaften oder die Position des Fußes im Schuh verändert werden. Die DGUV weist deshalb darauf hin, dass orthopädische Einlagen nur innerhalb einer geeigneten Versorgung getragen werden dürfen.
Die serienmäßige Einlegesohle sollte nicht eigenständig durch eine beliebige Komfort-, Sport- oder Straßenschuheinlage ersetzt werden. Erforderlich ist eine vom Schuhhersteller beziehungsweise vom jeweiligen Versorgungssystem vorgesehene Lösung.
DGUV-konforme Sicherheitsschuhe richtig einordnen
Der Begriff DGUV-konforme Sicherheitsschuhe wird häufig verwendet, ist jedoch differenziert zu betrachten. Die DGUV vergibt keine eigene Schutzklasse mit der Bezeichnung „DGUV“ und zertifiziert nicht pauschal einzelne Schuhmodelle. Maßgeblich sind die Konformität des Fußschutzes mit den geltenden europäischen Anforderungen, die Baumusterprüfung und die dokumentierte Eignung der vorgesehenen orthopädischen Veränderung.
Für orthopädischen Fußschutz müssen die notwendigen Konformitäts- und Prüfunterlagen vorliegen. Die DGUV-Fachinformation zum orthopädischen Fußschutz weist darauf hin, dass für entsprechende Versorgungen eine EU-Baumusterprüfbescheinigung und eine EU-Konformitätsbewertung erforderlich sind.
Zertifizierte DGUV Sicherheitsschuhe ist daher vor allem eine gebräuchliche Such- und Handelsbezeichnung. Fachlich präziser sind Formulierungen wie „für orthopädische Einlagenversorgung vorgesehen“, „baumustergeprüftes Versorgungssystem“ oder „für orthopädische Zurichtungen freigegeben“.
DGUV Schuhe sind keine einheitliche Produktkategorie
Der Begriff DGUV Schuhe kann unterschiedliche Arten von beruflich eingesetztem Fußschutz umfassen. Neben Sicherheitsschuhen mit Zehenschutzkappe kommen Schutzschuhe und Berufsschuhe infrage. Welche Schuhart erforderlich ist, hängt von den konkreten Gefährdungen ab.
- Sicherheitsschuhe: Fußschutz mit Zehenschutzkappe nach DIN EN ISO 20345
- Berufsschuhe: beruflich genutzter Fußschutz ohne verpflichtende Zehenschutzkappe nach DIN EN ISO 20347
- Orthopädischer Fußschutz: individuell angepasste Ausführung innerhalb eines vorgesehenen Versorgungssystems
- Maßgefertigte Schuhe: individuelle Fertigung bei besonders komplexen Fußformen oder Beschwerden
Besteht eine Gefährdung durch herabfallende Gegenstände, rollende Lasten oder mechanische Einwirkungen, sind entsprechend klassifizierte Sicherheitsschuhe erforderlich. Reine Berufsschuhe dürfen in diesem Fall nicht als Ersatz verwendet werden.
DGUV Arbeitsschuhe und orthopädische Arbeitsschuhe
DGUV Arbeitsschuhe ist ebenfalls keine offiziell definierte Schutzklasse. Der Begriff wird häufig übergeordnet für Arbeitsschuhe verwendet, bei denen die Vorgaben zur betrieblichen Auswahl oder zur orthopädischen Versorgung nach DGUV-Regel berücksichtigt werden.
Orthopädische Arbeitsschuhe können sowohl Sicherheitsschuhe als auch Berufsschuhe sein. Entscheidend ist, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen. In Lager, Produktion, Bau oder Instandhaltung kann eine Zehenschutzkappe erforderlich sein. In Verwaltung, Service oder bestimmten Gesundheitsbereichen können orthopädisch angepasste Berufsschuhe ohne Zehenschutz ausreichen.
Berufsschuhe besitzen mindestens eine berufsbezogene Schutzfunktion, müssen jedoch keine Zehenschutzkappe aufweisen. Ihre Eignung muss daher ebenso tätigkeitsbezogen beurteilt werden.
Welche orthopädischen Veränderungen sind möglich?
Der Umfang einer möglichen Anpassung hängt vom Schuhhersteller, vom Modell und vom geprüften Versorgungssystem ab. Nicht jeder als einlagengeeignet bezeichnete Schuh darf beliebig verändert werden.
Zu den möglichen Versorgungen gehören je nach System:
- Lose orthopädische Einlagen: individuell bearbeitete Einlagen innerhalb eines vorgesehenen Schuhmodells
- Fersen- und Längsgewölbeunterstützung: angepasste Führung und Druckverteilung
- Abrollhilfen: Veränderung des Abrollverhaltens bei eingeschränkter Gelenkbeweglichkeit
- Absatzausgleich: Ausgleich bestimmter Beinlängendifferenzen innerhalb der zulässigen Vorgaben
- Sohlenzurichtung: konstruktive Anpassung des Sohlenaufbaus
- Maßanfertigung: individuell gefertigter Fußschutz bei komplexen Anforderungen
Eine eigenständige Bearbeitung durch nicht autorisierte Stellen kann dazu führen, dass die geprüfte Konformität des Fußschutzes nicht mehr gegeben ist. Dies betrifft beispielsweise Veränderungen an Laufsohle, Schaft, Schutzkappe oder Durchtrittschutzeinlage.
Schutzklasse nach Gefährdungsbeurteilung auswählen
Die orthopädische Eignung ersetzt nicht die erforderliche Schutzklasse. Vor der Auswahl von DGUV 112-191 Sicherheitsschuhen muss daher festgestellt werden, welche mechanischen, thermischen, chemischen oder elektrostatischen Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten.
Je nach Einsatzbereich können unter anderem folgende Eigenschaften notwendig sein:
- Zehenschutz: Schutz gegen Stoß- und Druckbelastungen
- Durchtritthemmung: Schutz gegen Nägel, Schrauben und andere spitze Bodenobjekte
- Wasserbeständigkeit: für feuchte Arbeitsumgebungen und wechselnde Witterung
- Rutschhemmung: geeignete Laufsohle für die vorhandenen Bodenflächen
- ESD-Eignung: kontrollierte Ableitung elektrostatischer Ladungen in sensiblen Bereichen
- Wärme- oder Kälteisolierung: Anpassung an besondere Temperaturbedingungen
- Erhöhter Schaft: zusätzlicher Halt und Schutz im Knöchelbereich
Bei aktuellen Modellen ist die vollständige Kennzeichnung zu beachten. Die DIN EN ISO 20345:2022 enthält gegenüber der früheren Normfassung unter anderem differenzierte Kennzeichnungen für verschiedene Arten der Durchtritthemmung.
Passform vor der orthopädischen Anpassung prüfen
Auch ein für Einlagen freigegebener Sicherheitsschuh muss in seiner Grundform zum Fuß passen. Eine orthopädische Einlage kann einen zu kurzen, zu schmalen oder im Fersenbereich ungeeigneten Schuh nicht vollständig korrigieren.
Bei der Auswahl sind insbesondere Zehenfreiheit, Schuhweite, Fersenhalt und Spannhöhe zu berücksichtigen. Die Anprobe sollte bereits mit der vorgesehenen Einlage und den üblicherweise getragenen Arbeitssocken erfolgen. Dabei sind auch typische Bewegungsabläufe wie Gehen, Knien, Treppensteigen und längeres Stehen zu prüfen.
Entstehen trotz Einlage Druckstellen im Bereich der Schutzkappe? Rutscht die Ferse beim Gehen aus dem Schuh? Solche Hinweise können auf eine ungeeignete Leistenform oder eine nicht passende Schuhweite hindeuten.
Antistatik und ESD bei Einlagenversorgungen beachten
Einlagen können die elektrischen Eigenschaften von Sicherheitsschuhen beeinflussen. Dies ist sowohl bei antistatischen Schuhen als auch bei ESD-Modellen relevant. Die verwendeten Materialien und der Aufbau der Einlage müssen deshalb mit dem geprüften Schuhsystem kompatibel sein.
Für elektrostatisch sensible Arbeitsplätze reicht die allgemeine Aussage „für Einlagen geeignet“ nicht aus. Erforderlich ist eine für das konkrete ESD-Schuhmodell vorgesehene orthopädische Versorgung. Nach der Anpassung kann zusätzlich eine betriebliche Prüfung des Person-Schuh-Boden-Systems notwendig sein.
Beschaffung von DGUV Sicherheitsschuhen organisieren
Unternehmen sollten die Versorgung mit orthopädisch anpassbarem Fußschutz über einen nachvollziehbaren Prozess steuern. Dadurch lassen sich Fehlbeschaffungen, ungeeignete Einlagen und eigenständige Veränderungen am Sicherheitsschuh vermeiden.
- Gefährdungsbeurteilung durchführen: Schuhart, Schutzklasse und Zusatzanforderungen festlegen
- Orthopädischen Bedarf bestimmen: Beschwerden, Fußform und medizinische Anforderungen erfassen
- Geeignetes Schuhsystem auswählen: Herstellerfreigabe und mögliche Anpassungsarten prüfen
- Fachbetrieb einbinden: Einlage oder Zurichtung fachgerecht anfertigen lassen
- Anprobe durchführen: Passform, Beweglichkeit und Schutzkappenabstand kontrollieren
- Versorgung dokumentieren: Schuhmodell, Einlagenrohling und Bearbeitung festhalten
- Wiederholungsbeschaffung regeln: freigegebene Komponenten eindeutig hinterlegen
Kosten und Verantwortlichkeiten im Betrieb
Wird Fußschutz aufgrund der Gefährdungsbeurteilung als persönliche Schutzausrüstung benötigt, muss der Arbeitgeber geeigneten Fußschutz bereitstellen. Bei einer zusätzlich erforderlichen orthopädischen Anpassung können je nach Ursache und Einzelfall unterschiedliche Kostenträger beteiligt sein.
Für den betrieblichen Einkauf ist es sinnvoll, die Zuständigkeiten frühzeitig mit Arbeitsschutz, Personalabteilung, Betriebsarzt, betroffener Person und orthopädieschuhtechnischem Fachbetrieb abzustimmen. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass sowohl die Arbeitsplatzanforderungen als auch die individuelle Versorgung berücksichtigt werden.
DGUV 112-191 Sicherheitsschuhe bedarfsgerecht auswählen
DGUV Sicherheitsschuhe sind für Beschäftigte vorgesehen, die normgerechten Fußschutz und gleichzeitig eine individuelle orthopädische Anpassung benötigen. Entscheidend ist eine geprüfte und dokumentierte Kombination aus Schuhmodell, Einlage und gegebenenfalls orthopädischer Zurichtung.
Beliebige Einlagen oder eigenmächtige Veränderungen sind zu vermeiden, da sie den Schutzkappenabstand, die Passform, die Antistatik oder weitere geprüfte Eigenschaften beeinträchtigen können. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung, die erforderliche Schutzklasse, die Herstellerfreigabe und die fachgerechte Bearbeitung.
DGUV 112-191 Sicherheitsschuhe ermöglichen eine fachgerechte orthopädische Versorgung innerhalb geprüfter Systeme und verbinden individuellen Tragebedarf mit den erforderlichen Schutzfunktionen für den betrieblichen Einsatz.